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Informationen

Auf dieser Seiten habe ich alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Fact #1

Das sollten Sie zum Erstkontakt mitbringen

Fact #2

Wie verläuft so eine Behandlung überhaupt?

Fact #2

Ein paar Worte zur medikamentösen Therapie….

Fact #2

Und was kostet das Ganze dann?

Um möglichst rasch eine optimale Behandlung einzuleiten, ist es hilfreich, schon beim Erstkontakt möglichst viele Informationen zu haben. Sofern vorhanden, bitte ich Sie, medizinische oder psychologische Vorbefunde mitzubringen (EEG oder MR-Befunde, Laborbefunde, Arztbriefe, Psychologische Tests, Gutachten).


Sollten Sie selbst schon daran gedacht haben, dass vielleicht eine medikamentöse Therapie notwendig ist, bitte ich auch um ein aktuelles EKG und einen aktuellen Laborbefund (Blutbild, Diff, Elektrolyte, SD-Werte, Leber- und Nierenfunktion).
Hilfreich ist auch, zu wissen, welche Medikamente in welcher Dosierung schon eingenommen wurden, sofern das Kind/der Jugendliche schon medikamentös behandelt wurde.

Es lässt sich generell schwer sagen, wie eine Behandlung verläuft, da dies individuell sehr unterschiedlich ist. Grundsätzlich können Sie per Mail oder Telefon einen Termin für einen Erstkontakt vereinbaren. Dieser Erstkontakt beinhaltet ein Gespräch mit dem Kind/Jugendlichen und den Eltern oder den Bezugspersonen. Zusätzlich wird ein psychischer Status erhoben, ein neurologischer und somatischer Status ergänzt die Untersuchung, je nach Problemlage. Aufgrund der Untersuchung wird mit dem Kind/Jugendlichen und den Eltern das weitere Vorgehen vereinbart. Bei Bedarf oder auf Wunsch erhalten Sie auch einen ausführlichen schriftlichen Befund.


Je nach Behandlung werden dann weitere Kontrolltermine vereinbart, eine Behandlung kann aber auch nach einem Erstkontakt beendet sein. Im Falle einer medikamentösen Therapie sind Kontrolluntersuchungen in unterschiedlicher Frequenz notwendig, um die Therapie anzupassen, abzuändern oder auch wieder zu beenden. Außerdem sind diese Kontrollen notwendig, um eventuell auftretende Nebenwirkungen zu bemerken.
In speziellen Fällen ist es auch manchmal notwendig, sich mit anderen Helfern oder Helfersystemen zu vernetzen. In Ihrem Auftrag ist auch eine Teilnahme an Helferkonferenzen möglich.

Mir ist bewusst, dass eine medikamentöse Therapie bei Kindern und Jugendlichen sehr kontrovers diskutiert wird. Seien Sie versichert, dass gerade Kinder- und Jugendpsychiater sehr gewissenhaft abwägen, ob eine medikamentöse Therapie nötig und sinnvoll ist. Sollte eine solche nötig sein, ist es unsere ärztliche Pflicht, sie genau über den zu erwartenden Nutzen, mögliche Nebenwirkungen und die übliche Behandlungsdauer aufzuklären. Und selbstverständlich ist jede Therapie nur mit Einverständnis der Patienten und deren Eltern/Obsorgeberechtigten möglich und sinnvoll.

Leider sind viele Medikamente für Kinder und Jugendliche nicht zugelassen oder nur in ganz speziellen Indikationen zugelassen. Das liegt daran, dass Studien an Kindern und Jugendlichen teuer und aufwändig sind und für die Pharmaindustrie in keiner Relation zum erwarteten Gewinn stehen. Dennoch ist es manchmal nötig, auf solche Medikamente zurückzugreifen, da es in speziellen Situationen oder für manche Krankheiten kein Medikament gibt, das für Kinder zugelassen ist. Sollte dies der Fall sein, informiere ich Sie genau über den sogenannten „off-label-use“ und die Vor- und Nachteile der Behandlung.

Ich betreibe meine Ordination als Wahlarztpraxis. Das bedeutet, dass Sie die Behandlungskosten zuerst selbst bezahlen müssen und dann einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenversicherung zurückbekommen. Um die Kosten möglichst kalkulierbar zu machen, habe ich Informationsblätter erstellt in welchen die Kosten und die Rückerstattungsbeträge aufgelistet sind. Für die sogenannten „kleinen Kassen“ gibt es Verrechnungsposten, die so gestaltet sind, dass für Sie nur ein kleiner Selbstbehalt übrigbleibt. Leider gab es solche Verrechnungsposten mit der ÖGK bisher noch nicht, sodass ÖGK-versicherte Patienten nur einen geringeren Teil der Kosten refundiert bekommen. Mit 1.1.2022 wird es auch in der Steiermark Kassenverträge für Kinder- und Jugendpsychiater geben, die Regelungen hinsichtlich der Rückerstattungen wurden aber noch nicht kommuniziert.

Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie die Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen (Formular), die Differenz dazu übernehmen manche private Zusatzversicherungen. 

Patienten, die auf Veranlassung des Jugendamtes vorgestellt werden, bitte ich, die entsprechende Kostenübernahmeerklärung zum Erstkontakt mitzubringen. 

Sollte ein Termin nicht binnen 24 Stunde vorher abgesagt werden, bin ich aus wirtschaftlichen Gründen leider verpflichtet, den Termin trotzdem zu verrechnen. Bitte sagen Sie daher Termine rechtzeitig ab, sollten Sie sie nicht einhalten können!

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